• Der Leuchtzahn

    damit Patienten Sie leichter finden

  • DENTASign Collection 2024 / 2025

    5 Größen und 10 Farben, endlose Möglichkeiten

  • Leuchtzahn XXL

    ca 70cm Höhe, sehr weit sichtbar

  • Neu: LED-Technik

    optisch wie Neon, technisch überlegen!

  • Werbung für Zahnärzte

    Dentallabors und Praxen

  • Individuelle Anfertigung

    in unserer Neon Manufaktur

  • Neonzahn XXL

    Höhe 70cm, sehr weit sichtbar 

  • Neon Zahn - Das Original!

    mit Leichtmetallrahmen zum hinstellen oder aufhängen

  • Neon Manufaktur Hamburg

    individuelle Anfertigung von Neon- und Licht-Projekten

Das Apotheken-A | Apothekenschild mit LED Beleuchtung

Das leuchtende "A" in der charakteristischen Schriftart ist das Erkennungszeichen für eine Apotheke. Dieses leuchtende Apotheken-A können wir Ihnen nun in stromsparender LED-Technik in hell leuchtender Neon-Optik anbieten.

Mit einer Gesamtgröße von 48cm Höhe und 48cm Breite ist es sehr groß, hell leuchtend und weit sichtbar. Das Leuchtschild wird komplett einsatzbereit geliefert inkl. Netzteil, Anschlußkabel und Montageset zur Befestigung am Fenster oder der Wand. Lieferbar ab Februar 2018.

Wer darf das Apotheken-A verwenden?

Seit über 60 Jahren ist das rote Apotheken-A das Erkennungszeichen für Apotheken in Deutschland. Die vom Deutschen Apothekerverband eingetragene Marke darf jedoch nicht jeder verwenden. Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) ist Inhaber der Markenrechte an dem Wort-/ Bildzeichen  "Apotheken-A".

Die Nutzung des Apotheken-A ist in der Markensatzung geregelt:

Nutzungsberechtigt sind grundsätzlich nur - neben dem DAV und den Landesapothekerverbänden - Apotheker / Apothekerinnen, die als Inhaber eine öffentliche Apotheke im Inland leiten und Mitglied eines deutschen Apothekenverbandes sind. Sonstige Dritte dürfen das Apotheken-A nur nach schriftlicher Genehmigung durch den DAV oder die dazu bevollmächtigten Mitgliedsorganisationen nutzen. Verstöße gegen die Markensatzung werden geahndet und können zum Verlust der Nutzungsberechtigung durch den Nutzungsberechtigten führen.
Nach der Bestellung kann ein Berechtigungsnachweis verlangt werden.

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